Ist Ihr Keller gegen Rückstau gesichert?

Rückstausicherung

Fragen und Antworten

Verschiedene Arten von Störungen und Abflussproblemen im Kanal können jederzeit einen Rückstau verursachen.

Zum Beispiel ist nach längeren Hitzeperioden oder bei kurzfristigen Änderungen der Wetterlage mit großen Temperaturunterschieden mit niederschlagreichen Gewittern zu rechnen. Diese Wolkenbrüche übersteigen oftmals die Niederschlagsmengen, die bei der Auslegung der Aufnahmekapazität der Straßenkanäle oder Vorflutgräben herangezogen wurden. Da dann die öffentlichen Straßenkanäle überlastet sind, steigt der Abwasserstand in den Kanalschächten bis hin zur Straßenoberkante und läuft schließlich an der Oberfläche ab.

Da sich das Abwasser in einem miteinander verbundenen Rohrsystem nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren gleichmäßig einstellt, bedeutet dies, dass auch die privaten Entwässerungsleitungen auf den Grundstücken bis auf Straßenniveau – die so genannte Rückstauebene – gefüllt werden. Das Abwasser wird nun an Entwässerungsobjekten in Keller- bzw. Wohnräumen, die unterhalb der Rückstauebene liegen und über keine Rückstausicherung verfügen, überlaufen und die Räume überfluten.

Dieses Bild eines überschwemmten Kellerraumes hat sich die KI ausgedacht, aber es entspricht leider der Realität.

Als Hausbesitzer haften Sie gegenüber Ihren Mietern. Die Versicherungen können
Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn Ihre
Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der
Technik entspricht.

Bei starkem Regen läuft Oberflächenwasser, das von Dachrinnen, Hof- und
Straßenabläufen sowie Entwässerungsrinnen nicht mehr aufgenommen werden kann, den Geländegegebenheiten folgend zu natürlichen Tiefpunkten ab. Häuser, die mit dem Erdgeschoss auf Straßenniveau oder sogar tiefer liegen, sind hier besonders
gefährdet. Durch eine zusätzliche Stufe an der Kelleraußentreppe oder durch
Erhöhung der Lichtschächte kann mit einfachen Mitteln verhindert werden, dass
Oberflächenwasser in die Kellerräume läuft. Auch gartengestalterische Maßnahmen (wie z. B. Geländemodellierung) können dafür sorgen, dass das Oberflächenwasser
vom Haus weggeleitet wird.

Der beste Schutz gegen eindringendes Abwasser ist ein Verzicht auf
Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene. Möchten Sie auf Abläufe, Waschbecken, Toilette usw. im Untergeschoss nicht verzichten, sollten Sie sich vor der Durchführung entsprechender Maßnahmen zur Rückstausicherung von einem Fachmann – Architekt, Fachingenieur oder Sanitärinstallateur – beraten lassen.

Diese Info kann Ihnen nicht alle technischen Einzelheiten für die Durchführung der
erforderlichen Maßnahmen gegen Rückstau vermitteln. Die technischen
Bestimmungen für Entwässerungsanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken sind
in der DIN 1986 enthalten, die hier in einem kleinen Auszug zitiert wird:

DIN 1986-1, Abschnitt 7.2.2: Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene
anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende
Abwasserhebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene,
Rückstauschleife) zuzuführen; abweichend davon darf bei Vorhandensein
natürlichen Gefälles und für Räume untergeordneter Nutzung

  • Schmutzwasser aus Klosettanlagen oder Urinalanlagen (fäkalienhaltiges Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 19578 Teil 1 abgeleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlagen klein ist (wie z. B. bei Einfamilienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und ihm ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,
  • Schmutzwasser ohne Anteile aus Klosettanlagen oder Urinalen (fäkalienfreies Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 Teil 1 oder DIN 19578 Teil 1 abgeleitet werden, wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.

Häufig sind die erforderlichen Rückstausicherungen in einer ordnungsgemäß installierten Grundstücksentwässerungsanlage vorhanden und trotzdem kommt es
zu Schäden durch zurückstauendes Abwasser. Das liegt dann oft an einer
fehlenden oder unzureichenden Wartung der Rückstausicherungen.

Abwasserhebeanlagen sollen bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern in Zeitabständen von maximal 1/2 Jahr und bei Anlagen in Einfamilienhäusern von maximal einem Jahr durch einen Fachkundigen gewar­tet werden (gemäß DIN 1986-31, Abschnitt 5.2),
Rückstauverschlüsse für fäkalienfreies Abwasser nach DIN 1997 Teil 1 sollen zweimal im Jahr durch einen Fachkundigen gewartet werden (gemäß DIN 1986-32, Abschnitt 4.2), Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser nach DIN 19578 Teil 1 müssen durch einen Fach­betrieb mindestens zweimal im Jahr gewartet werden (gemäß DIN 1986-33, Abschnitt 4.3).

©Wasserverband Gifhorn – Grafische Darstellung zur Thematik „Rückstausicherung“